Wie läuft eine Psychotherapie ab? Bevor eine Psychotherapie beginnt, stehen fünf bis sieben Sitzungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und/oder so genannte probatorische Sitzungen zur Verfügung. Diese dienen dazu, sich gegenseitig kennenzulernen, diagnostische Maßnahmen (Fragebögen und ggf. psychologische Tests) durchzuführen, ein gemeinsames Verständnis für die aktuelle Problematik zu entwickeln, Ziele festzulegen und die einzelnen Therapieschritte dementsprechend zu planen. Haben wir beide uns zur Durchführung einer gemeinsamen Therapie entschieden, stellen wir beim Kostenträger einen Antrag auf Kostenübernahme. In der Regel wird zwischen 24 Stunden Kurzzeit- und 60 Stunden Langzeittherapie unterschieden. Eine spätere Verlängerung ist meist bis zu maximal 80 Sitzungen möglich. Die Stundenkontingente und Antragsverfahren unterscheiden sich bei einigen Kostenträgern voneinander, sie werden im Einzelnen im Punkt "Wer bezahlt eine Psychotherapie und wie wird sie beantragt?" erläutert. Üblicherweise findet eine Therapiesitzung pro Woche statt. Dies kann jedoch Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden, oft ist es beispielsweise gegen Ende der Therapie sinnvoll, die Termine in größeren Abständen zu verabreden. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Die Therapie kann jederzeit beendet werden, es besteht keine „Pflicht“, alle genehmigten Stunden wahrzunehmen.Wer bezahlt eine Psychotherapie und wie wird sie beantragt? In meiner Praxis kann mit allen Kostenträgern abgerechnet werden. Voraussetzung ist jeweils das Vorliegen einer Diagnose aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen, eine vorherige Antragstellung und Genehmigung des Kostenträgers. Gesetzliche KrankenversicherungenMit allen gesetzlichen Krankenversicherungen kann eine Abrechnung über Ihre Versichertenkarte, die ich einmal pro Quartal einlese, erfolgen. Nach maximal drei Sprechstunden und/oder vier probatorischen Sitzungen muss ein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt werden. Dazu ist ein Konsiliarbericht eines*einer Fach- oder Hausarzt*ärztin notwendig, das entsprechende Formular erhalten Sie von mir. Eine Kurzzeit-Verhaltenstherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen, Verlängerungen sind bei ausreichender Begründung bis maximal 80 Sitzungen möglich. Alle erforderlichen Formulare erhalten Sie von mir, auch um die Abrechnung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. BeihilfeMit der Beihilfe, die einen Teil der Gesundheitskosten für Beamte übernimmt, ist eine Abrechnung möglich. Die Beihilfe übernimmt nach Beantragung zunächst 45 Sitzungen, danach kann ggf. ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Die Formulare zur Beantragung der Therapie fordern Sie bitte selbst, am besten telefonisch, bei der zuständigen Beihilfestelle an und bringen sie mir dann mit. Bei den Formularen befindet sich eine Seite „Konsiliarbericht“, die Ihr*Ihre Haus- oder Facharzt*ärztin ausfüllt. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Meine Rechnungen, die Sie dann einreichen können, stelle ich direkt an Sie. Private KrankenversicherungenDie Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen ist prinzipiell ebenfalls möglich. Hier gibt es aber eine Vielzahl von Tarifen, die Psychotherapie in unterschiedlichem Umfang abdecken. So kann beispielsweise die Stundenzahl beschränkt sein oder eine Zuzahlung nötig sein. Einige wenige private Versicherungen übernehmen nur Kosten von Ärztlichen, nicht aber von Psychologischen Psychotherapeut*innen. Auch das Antragsverfahren variiert von Versicherung zu Versicherung. Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen erkundigen. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Meine Rechnungen, die Sie dann einreichen können, stelle ich direkt an Sie. Heilfürsorge der BundeswehrAngehörige der Bundeswehr bringen bitte zum Erstgespräch einen aktuellen Überweisungsschein (San/BW/0217) für bis zu drei Sprechstunden und/oder vier probatorische Sitzungen aus dem zuständigen Sanitätsversorgungszentrum mit. Im Anschluss kann eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen durch den*die Truppenarzt*ärztin genehmigt werden. Dazu ist in jedem Quartal ein neuer Überweisungsschein notwendig. Bei einer späteren Umwandlung in Langzeittherapie ist ein Antrag an das Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung sowie eine Empfehlung eines*einer Bundeswehrpsychiater*in notwendig. Um die Abrechnung brauchen Sie sich nicht zu kümmern, alle notwendigen Antragsformulare bekommen Sie von mir. Berufsgenossenschaften (BG)Die Berufsgenossenschaften übernehmen Kosten, die in der Folge eines Arbeitsunfalls entstehen. Sie haben ein eigenes Psychotherapeutenverfahren eingeführt, über das eine Abrechnung erfolgen kann. Zunächst wird eine Genehmigung über fünf probatorische Sitzungen erteilt, dann können zehn und ggf. danach noch weitere zehn Sitzungen beantragt werden. Bei jedem Antragsschritt verlangt die BG einen Bericht der Therapeutin. Um Formulare und um die Abrechnung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Vor Aufnahme einer Psychotherapie wenden Sie sich bitte an Ihren*Ihre Sachbearbeiter*in der BG. Weitere KostenträgerPrinzipiell kann ich mit allen weiteren Kostenträgern, wie z.B. bei Psychotherapien nach dem Opferentschädigungsgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz abrechnen. Die jeweiligen Besonderheiten erläutere ich Ihnen gerne im Gespräch. SelbstzahlerÜbernimmt Ihre private Krankenversicherung keine Kosten für Psychotherapie oder möchten Sie aus anderen Gründen die Kosten lieber selbst übernehmen, entfällt natürlich das Antragsverfahren. Die Anzahl der Sitzungen können wir individuell festlegen. Ich stellen Ihnen dann die Sitzungen in Rechnung, die Höhe orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).Absage von Terminen und Ausfallhonorar. Krankenversicherungen und andere Kostenträger bezahlen nur tatsächlich durchgeführte Stunden, daher ist es notwendig, dass Sie die vereinbarten Termine einhalten. Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten muss Ihnen der nicht wahrgenommene Termin, gleich aus welchen Gründen, privat berechnet werden, da ich einen Termin in der Regel so kurzfristig nicht neu besetzen kann. In diesem Falle stelle ich eine Rechnung direkt an Sie. Sollte ich den Termin noch anderweitig besetzen können, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.

 

 

 

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